Im Leistungsrecht gibt es viele Details, die es zu wissen gilt, wenn eine umfassende Baratung der Klienten und Pflegebedürftigen, aber auch der Kolleg/-innen stattfinden soll. Um die Verhinderungspflege ranken sich, wie bei anderen Themen im Leiustungsrecht auch, viele Mythen und Gerüchte, die der Klarstellung bedürfen. So heißt die Verhinderungspflege gemäß Gesetz gar nicht Verhinderungspflege sondern Ersatzpflege. Getreu dem Motto "kurz und gut" bieten wir Ihnen kompakte Onlineseminare an, in denen wir in rund einer Stunde sehr differenziert auf das jeweilige Thema eingehen. Die Teilnehmenden erlangen so mit geringem Zeitaufwand wichtiges Detailwissen. Zudem werden alle Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Das Seminar eignet sich für Einsteiger/-innen wie Expert/-innen gleichermaßen. Frischen Sie Ihr Wissen auf – wir beleuchten ambulante Dienstleistungen: SGB XI, SGB V, Leistungskomplexe, Private Leistungen… Ebenso erhalten Sie praxisnahe Hinweise, wie Sie die Umsetzung zur Refinanzierung in Ihren Praxisalltag etablieren können. Viele Pflegedienste schöpfen die Potentiale aller Leistungen, die abrechenbar sind, gar nicht aus. Oder: sie kennen sie gar nicht. Welche Dienstleistungen sollen weiterhin „all in“ bleiben? Wie etabliert man Privatpauschalen bei langjährigen Bestandskunden? Die vielfach aus der Einführung der Tariftreueregelung resultierenden massiven Personalkostensteigerungen sowie die extrem hohe Inflation in der jüngeren Vergangenheit wurden in den letzten pauschalen Pflegesatzangeboten der Kostenträger unserer Erfahrung nach nicht hinreichend berücksichtigt. Darüber hinaus verbietet sich eine Pauschalisierung von Pflegesätzen vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen von Pflegediensten grundsätzlich. Selbst bei Anwendung desselben Tarifwerkes können in Abhängigkeit von der Personalstruktur, der Größe des Pflegedienstes sowie der Region – um nur wenige Beispiele zu nennen – deutliche Unterschiede im Punktwert erforderlich sein, um wirtschaftlich tragfähig tätig sein zu können. Eine Berücksichtigung dieser Aspekte ist im Rahmen pauschaler Angebote oder im Rahmen von Kollektivverhandlungen nicht möglich. Dementsprechend ist es unserer Erfahrung nach für eine Vielzahl an Pflegediensten zwingend erforderlich, einen auf den Pflegedienst abgestimmten Punktwert zu verhandeln. Im Rahmen des Seminars lernen Sie neben den gesetzlichen Rahmenbedingen auch die Grundlagen der Punktwertkalkulation sowie Erfahrungen aus den jüngsten Pflegesatzverhandlung kennen. Da sich die Gegebenheiten ändern, muss das „Bauwerk Tourenplanung“ ggf. komplett überarbeitet und „neu gedacht“ werden. Für das Pflegepersonal ist es wichtig, wie verlässlich und gerecht der Dienstplan ist – klar! Aber das allein reicht heute nicht mehr aus. Es ist ebenso entscheidend, wie mit den Wünschen der Mitarbeiter umgegangen wird UND ob den Bedürfnissen generell entsprochen wird. Aber auch, wie gut das Ausfallmanagement funktioniert (wenn es denn überhaupt eins gibt) – sprich: Wie oft muss eingesprungen werden und wie erhalten Mitarbeiter die freien Tage zurück. Und dabei muss auch noch zwingend an die Wirtschaftlichkeit gedacht werden. Nutzen Sie unsere Erfahrungen: In vielen Pflegediensten haben wir diverse Unternehmensziele bereits mehrfach erfolgreich und nachhaltig umgesetzt. Sie erhalten eine Leitlinie, wie Sie sich Ihr individuelles Tourenplan-Konzept aufbauen können. In diesem Seminar erfahren Sie, worauf es heute schon und in der Zukunft ankommt: Worauf sollten Sie bei der Verplanung der Einsätze achten. Wie sollten Sie die Einsätze aufbauen. Wie lang darf ein Einsatz dauern? Welche Einsätze sind effektiv, wirtschaftlich und woran können Sie das erkennen? Wozu ist ein täglicher SOLL-IST-Abgleich notwendig? Was sind die daraus resultierenden Konsequenzen? (Hier berühren wir leicht ein Thema aus dem Seminar: Pflegedienst wirtschaftlich führen, da es auch eine wichtige Leitungsaufgabe ist.) Die Dienstleistungen eines Ambulanten Pflegedienstes wirtschaftlich zu strukturieren und dafür zu sorgen, dass diese auch ebenso erbracht werden, ist die Basis eines gut funktionieren Unternehmens. Der moderne Arbeitsschutz ist eine Präventionsmaßnahme, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Arbeitsschutzmaßnahmen sind Investitionen in die Zukunft des Unternehmens und können den Pflegepersonalnotstand minimieren. Wird der Arbeitsschutz in der Einrichtung aktiv betrieben, kümmert der Arbeitgeber sich um das Wohlbefinden der Beschäftigten, dann erhöht er die Qualität der Arbeit und fördert die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Unsere jahrelange praktische Tätigkeit vor Ort bei Ihnen ermöglicht es uns, praxisnahe Lösungen darzustellen. Moderner Arbeitsschutz erfordert Flexibilität von allen Beteiligten. Personenbezogene Gesundheitsinformationen von Bewohnern und Mitarbeitern stellen hochsensible Daten dar, die einen besonderen Rechtsschutz genießen. In diesem Seminar werden wir uns die gesetzlichen Anforderungen und die Umsetzung in Ihrer Einrichtung näher ansehen. Viel tun schafft viel Arbeit, führt aber nicht zwangsläufig zum Erfolg. Wenn es um Ergebnisoptimierung geht, sollten Sie im ersten Schritt Ihre individuellen Optimierungspotenziale identifizieren, bevor diese in einer sinnvollen Priorisierung realisiert werden. Auf diese - vereinfacht dargestellte – Weise kommen Sie schrittweise an Ihr Ziel und werden Ihre Erfolge objektiv messen können. In diesem Seminar werden Ihnen wesentliche Kennzahlen und - wo möglich - Branchenwerte vermittelt, auf deren Grundlage Sie erkennen können, in welchen Bereichen sich bei Ihnen ungenutzte Potenziale verbergen (Gezielte Umsatzsteigerung, gezielte Kostenreduktion). Auf dieser Grundlage erfolgt eine praxisnahe Ableitung von Maßnahmen anhand konkreter Beispiele. Eine gute und gesunde Mund- und Zahnhygiene kann das Wohlbefinden von Menschen erhöhen und Krankheiten verhindern, möglicherweise sogar einen sozialen Rückzug vermeiden. Neben Schmerzen, die durch eine schlechte Mundgesundheit verursacht werden können, spielt auch die Optik der Zähne eine große Rolle für unser Selbstwertgefühlt. Welche wissenschaftlich bestätigten Maßnahmen empfiehlt der eigens entwickelte Expertenstandard, um die Mundgesundheit ihrer Pflegeempfänger zu stärken? Welche Rahmenbedingungen sind ggf. notwendig, damit Sie als direkt Pflegende tätig werden können? Welche Möglichkeiten gibt es, um herauszufinden, ob Ihre Pflegeempfänger bereits Probleme haben und inwieweit lassen sich diese mit ihrem Dokumentationssystem anwenden? Wenn Sie mehr erfahren möchten, freue ich mich, Sie bei dem live-online Seminar begrüßen zu dürfen. Die Anforderung an Sie, sich jährlich zu Themen der Pflege fortzubilden, hat weniger damit zu tun, dass es jährlich neue Expertenstandards gibt, sondern sich durch die Teilnahme an einer Fortbildung der Fokus auf ein Thema ändert. Gerade in Bezug auf Schmerzen herschen unverändert Gerüchte sowohl bei professionell Pflegenden als auch bei Betroffenen. Betroffene der älteren Generation fürchten vielfach, dass es zu einer Abhängigkeit kommt, oder durch die Biographie wurde erlernt, dass "Indianer keinen Schmerz kennen". Unabhängig der Ursachen führen Schmerzen zu einem deutlichen Verlust der Lebensqualität und vielfältigen weiteren Problemen, wie z.B. Schonhaltungen, Angst vor Mobilisation, Nahrungsverweigerung durch Schmerzen im Mund etc.. Welche Möglichkeiten zur Gestaltung einer Beratung/ Anleitung oder Schulung haben Sie, um mögliche Ängste zu reduzieren oder zu beseitigen? Gibt es möglicherweise alternative Methoden der Schmerzbekämpfung, die ebenfalls wirksam sind? Genauso wichtig wie die Schmerzbekämpfung ist natürlich auch die Erfassung von Schmerzzuständen. Hier gibt die Expertenarbeitsgruppe unterschiedliche Empfhelungen. Sie möchten, dass Ihre Pflegeempfänger nicht länger ungewollt an Schmerzen leiden? Dann freue ich mich, Sie bei dieser Fortbildung begrüßen zu dürfen. Die evaluierte Fassung des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege ist seit August 2022 veröffentlicht. Grundsätzlich wurden die Aussagen der Vorgängerversion bestätigt, jedoch gibt es ein paar Anpassungen, die Sie nicht verpassen sollten. Stürze sind unverändert ein hohes Risiko in der Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Die Wahrscheinlichkeit zu Stürzen ist unverändert hoch. Welche Methoden der Erfassung von möglichen Risiken empfiehlt die Expertenarbeitsgruppe, welche Interventionsprogramme haben einen nachweislichen Erfolg? Und abschliessend, welche Anforderungen im Rahmen von Evaluationen sollten Sie nicht verpassen. Helfen Sie mit durch die Anwendung des Expertenstandards Stürze in ihrer Einrichtung zu reduzieren und im Besten Fall sogar zu vermeiden. Das Verordnungsmanagement für die ambulante Pflege hat sich mit der Anpassung der Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege hinsichtlich der Bestimmung der Häufigkeit und Dauer von einzelnen verordnungsfähigen Maßnahmen durch Pflegefachkräfte nach §37 Abs. 8SGB V und der Anpassung der Rahmenempfehlungen nach §132a Abs. 1 SGBV maßgeblich verändert. Buchen Sie kostenfrei 30 Minuten Online-Beratung zu Themen Ihrer Wahl. Welche Herausforderung bedrückt Sie aktuell am meisten? Zu welcher Thematik hätten Sie gerne externen Rat eingeholt? Wie funktioniert eine Buchhaltung? Wie kommen die Werte in Bilanz, GuV und OP-Liste zustande? Und was ist dabei alles zu beachten? In diesem dreiteiligen Kurs werden Nichtkaufleuten die wesentlichen Grundlagen der Buchhaltung in Pflegeeinrichtungen praxisnah anhand konkreter Fallbeispiele vermittelt. Die Teilnehmer sollen ein Grundverständnis für die Buchhaltung entwickeln. Dies soll als Grundlage dienen um wesentliche Unplausibilitäten in einer Buchhaltung zu erkennen, Fehler in Vorarbeiten zu vermeiden und dazu befähigen zielgerichtete Fragen gegenüber der internen oder externen Buchhaltung / Steuerberater stellen zu können. Was ist der Unterschied zwischen Kostenrechnung und Buchhaltung? Wozu wird eine Kostenrechnung benötigt? Welchen Nutzen haben Kostenstellen und Kostenarten? Was sind Kostenträger im betriebswirtschaftlichen Sinne und wozu werden diese benötigt? In diesem dreiteiligen Kurs werden Nichtkaufleuten die wesentlichen Grundlagen der Kostenrechnung in Pflegeeinrichtungen praxisnah anhand konkreter Fallbeispiele vermittelt. Die Teilnehmer sollen ein Grundverständnis für die Kostenrechnung entwickeln. Dies soll als Grundlage zum Aufbau einer Kostenrechnung und einem entsprechend differenzierten Berichtswesen dienen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer befähigt werden, wesentliche Unplausibilitäten in einer Kostenrechnung sowie Monatsberichten zu erkennen, Fehler in Vorarbeiten zu vermeiden und zielgerichtete Fragen gegenüber der internen oder externen Buchhaltung / Steuerberater stellen zu können. Welche Preise müssen wir abrechnen, damit die Leistungserbringung wirtschaftlich ist? Ist unsere ambulante Tourenplanung wirtschaftlich? Können wir bestimmte Leistungen mit den aktuellen Preisen überhaupt kostendeckend erbringen? Zur Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen ist es erforderlich, dass Sie Ihre Kosten pro Stunde kennen. Je nach Leistungsangebot reicht ein genereller Stundensatz gegebenenfalls auch nicht aus, da Ihre Kostenstruktur bei der Erbringung unterschiedlicher Leistungen (z.B. Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft) wesentlich voneinander abweichen kann. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die notwendigen Grundlagen zur Kalkulation von Kostensätzen. Sie erfahren, welche Daten Sie hierzu benötigen und wie Sie diese erheben können. Wir weisen auf häufig festgestellte Fehler in der Datenaufbereitung und Berechnung von Kostensätzen hin und erläutern Ihnen die Vorgehensweise bei der Kalkulation anhand konkreter Beispiele. Darauf aufbauend erfolgt eine Kalkulation von Preisen pro Stunde. Wir gehen gleichermaßen auf die Kalkulation von Preisobergrenzen und Preisuntergrenzen ein. Die Kalkulation kann übergeordnet für sämtliche Leistungsbereiche oder getrennt pro Leistungsart (z.B. Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft) erfolgen. Die meisten Leitungskräfte verfügen über enorme Potentiale. Im Arbeitsalltag und aus unterschiedlichen Gründen finden sie jedoch oft keinen Weg, diese den Gegebenheiten und neuen Herausforderungen anzupassen. Manchmal wurden auch Kenntnisse (der ehemaligen PDL) weitergegeben, die heute „veraltet“, bzw. nicht mehr zeitgemäß sind – oder ins „heute und morgen“ schlichtweg nicht mehr passen. Die Aufgaben und Herausforderungen der Leitungskräfte steigen und verändern sich. Daher sollten auch Leitungsaufgaben analysiert, überdacht und sinnvoll angepasst werden. Das ist die Basis für effektive und gut funktionierende Strukturen und Arbeitsabläufe. Diese haben einen erheblichen Anteil an stabilen Unternehmensstrukturen und einem motivierenden Arbeitsklima - mit all seinen weitreichenden Auswirkungen, an denen inzwischen jeder Arbeitgeber in der Pflege gemessen wird. Attraktive Arbeitgeber mit guten Leitungsstrukturen werden auch künftig die Nase vorn haben. Der Kurs setzt sich aus vier Terminen zusammen. Am 31. Januar 2024 wurden die neuen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (MuG teilstationär) mit Inkrafttreten zum 01.02.2024 (im Bundesanzeiger) veröffentlicht. Ganz aktuell hinzugekommen sind die Regelung zum Umgang mit dem Medikamentenmanagement in der Tagespflege, im letzten Jahr kam das verpflichtende Risiko- bzw. Krisenmanagement hinzu. Dieses Seminar verschafft allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein vollständiges Update zur gerade in Kraft getretenen Version. Damit die Umsetzung der kommenden Personalbemessung in Ihren Pflegeeinrichtungen gelingen kann, bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Thema und eines Abgleichs der aktuellen Arbeitsablaufstrukturen mit der Intension von § 113 c SGB XI. Die einrichtungsinterne Umsetzung erfordert den Blick auf die unterschiedlichen Prozesse in der Organisation. Die Arbeitsorganisation, Personalausstattung und Entwicklung, der Pflegeprozess als solches, Ausfallkonzepte u.a. sollten genau betrachtet werden. Kommende Strukturen müssen in diesem Zusammenhang auch die Vorbehaltsaufgaben aus § 4 PflBG berücksichtigen. Welche Auswirkungen haben diese auf die konkrete Arbeitsumsetzung im pflegerischen Alltag? Diese Entwicklung begleitet nicht nur Sie in der Einrichtung, sondern auch andere beteiligte Institutionen. Verkaufen und ethische Grundsätze lassen sich durchaus verbinden. Wichtig ist die entsprechende inneren Haltung, um dem Kunden zu helfen, seinen Bedarf zu erkennen und diesen mit einem sinnvollen Angebot zu decken. Aber wie? Dazu ist nicht nur ein möglichst refinanzierbares Konzept notwendig, sondern auch die Implementierung in den Pflegealltag. Verkaufen sichert Arbeitsplätze und die Existenz des Anbieters. Verkaufen sorgt aber auch für Zufriedenheit bei Pflegebedürftigen. In diesem Seminar beleuchten wir einen Pflegedienst von allen Seiten. Aufgaben, Verantwortungsbereiche, Strukturen und Abläufe werden gezielt angesprochen, aber auch hinterfragt. Insbesondere durch Veränderung der Gegebenheiten müssen interne Abläufe entsprechend angepasst werden. Das, was jahrelang gut und richtig war, ist es heute meist nämlich nicht mehr. Sie erhalten in diesem Seminar die Möglichkeit, das eigene Tun und Handeln, aber auch Ihre Abläufe und Strukturen, zu reflektieren, um ggf. künftig einiges zu ändern. Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist in § 18 SGB XI geregelt und muss angepasst werden. Die Praxis zeigt, dass mit der in verschiedenen Reformschritten gewachsenen Komplexität und Unübersichtlichkeit der geltenden Norm Verständnisschwierigkeiten, Auslegungsfragen und Unsicherheiten verbunden sind. § 18 SGB XI wird daher neu strukturiert und systematisiert Die teilstationäre Qualitätsprüfung (QPR) ist im Echtbetrieb angekommen. Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber u. a. auch die Entwicklung neuer Instrumente zur Qualitätsprüfung sowie eine verbesserte Darstellung der Ergebnisqualität für Interessierte gefordert. Wiederholt wird von den Pflegepraktikern ein komplettes Umdenken gefordert. Im Seminar wird Ihnen der aktuelle Stand der Entwicklung Qualitätsinstrumente dargestellt. Sie und nachfolgend ihre Mitarbeiter erhalten vertiefende Kenntnisse zu den Regularien der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinie, um sich effizient auf die Prüfung durch die Prüfinstanzen (MD sowie PKV-Prüfern) in Ihrer Einrichtung vorzubereiten. Aufgaben und Kompetenzen der Prüfinstanzen sollen verstanden werden, sodass Sie auf Augenhöhe mit den Prüfern diskutieren und argumentieren können. Zudem werden Praxistipps im Umgang mit den Prüfinstanzen (MD- und PKV-Prüfern) besprochen. Die neue Qualitätsprüfung (QPR) stationär ist im Echtbetrieb angekommen. Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber u. a. auch die Entwicklung neuer Instrumente zur Qualitätsprüfung sowie eine verbesserte Darstellung der Ergebnisqualität für Interessierte gefordert. Die künftige öffentliche Qualitätsdarstellung der MD-Prüfungsergebnisse, die Ergebnisse aus den beiden jährlichen Indikatorenprüfungen sowie die Darstellung der einrichtungsinternen Informationen wird die verbraucherorientierte Berichtserstattung deutlich verändern. Wiederholt wird von den Pflegepraktikern ein komplettes Umdenken gefordert. Im Seminar wird Ihnen der aktuelle Stand der Entwicklung von Qualitätsinstrumenten dargestellt. Sie - und nachfolgend ihre Mitarbeiter - erhalten vertiefende Kenntnisse zu den Regularien der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinie, um sich effizient auf die Prüfung durch die Prüfinstanzen (MD sowie PKV-Prüfern) in Ihrer Einrichtung vorzubereiten. Aufgaben und Kompetenzen der Prüfinstanzen sollen verstanden werden, sodass Sie auf Augenhöhe mit den Prüfern diskutieren und argumentieren können. Zudem werden Praxistipps im Umgang mit den Prüfinstanzen (MD- und PKV-Prüfern) besprochen. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - oder kurz gesagt das neue Betreuungsrecht - ist seit einem Jahr in der Umsetzung. Die lang ersehnte erforderliche Modernisierung des Betreuungsrechts hält für die Akteure einiges an Anforderungen und Herausforderungen bereit, den Betroffenen stehen nun mehr Rechte auf Selbstbestimmung und Autonomie zu. Eingebunden wurden u.a. gesetzliche Bestimmungen zur Einbeziehung von Vollmachten, zur Patientenverfügung und zum Patientenrechtegesetz. Die wichtigsten Neuerungen haben Einfluss auf die Tätigkeit der professionellen Pflegenden und sollten uns anregen, die eigenen Prozesse auf dem Prüfstand zu stellen. Was hat sich seitdem getan? Erste Erfahrungsberichte aus der Praxis. Die letzten Jahre haben uns alle in der Bewältigung von Krisen einiges abgefordert. Damit wir zukünftig besser vorbereitet sind, hat der Gesetzgeber in der Richtlinie „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität […]“ unter Punkt 7 „Maßnahmen in Krisensituationen“ einen Aufbau eines Krisenmanagements, eine Einbindung in das Risikomanagement und eine Integration in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement formuliert. Die operative Ausrichtung des Risikomanagements beinhaltet, dass die elementaren körperlichen wie auch psychischen Grundbedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen wie auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter im Falle einer Krise bestmöglich erfüllt werden. Die strategische und organisatorische Ausrichtung des Risikomanagements beinhaltet den Erhalt des Unternehmens. Das bedeutet für die Organisation, frühzeitig in allen Bereichen Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten, zu bewältigen oder anzunehmen und soweit wie möglich zu vermeiden. Die sich daraus entwickelten Konzepte minimieren in einer Krisensituation die Auswirkungen auf die Organisation und unterstützen die Handlungsfähigkeit. Mögliche Krisenszenarien sind z.B. Pandemie, Stromausfälle bzw. Energiemangellagen, Brand-Evakuierung oder entwichene Bewohner. Darauf sollten Sie sich in Ihrem Unternehmen vorbereiten. Mit dem Pflegeunterstüzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden im §75 SGB XI die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Personalpools sowie vergleichbare betriebliche Ausfallkonzepte etablieren können. Einige Pflegeeinrichtungen haben solche Konzepte bereits etabliert, leider hat sich die Refinanzierung über die Pflegesätze als große Herausforderung erwiesen. In der bisherigen Praxis wurden die Pflegesätze im stationären Bereich zumeist durch pauschale prozentuale Erhöhungen angepasst. Die pauschale Anpassung basiert auf einer Ursprungsplanung, die viele Jahre alt sein kann. Bei Einrichtungen, die bereits Einzelverhandlungen durchführen, werden oftmals die tatsächlichen Kosten innerhalb der Positionen der Sach- und Personalkosten verschoben, damit die Einrichtung mit anderen Einrichtungen vergleichbar ist – nach dem Motto „unterm Strich muss das Ergebnis passen“. Beide Vorgehensweisen können allerdings dazu führen, dass die Pflegesätze „unterm Strich“ die tatsächlichen Kosten nicht mehr refinanzieren. Neben massiven Abweichungen in den Kostenkalkulationen stellen wir häufig – zum Teil dramatische – Abweichungen zwischen dem kalkulierten und tatsächlichen Pflegegradmix fest, dessen Bedeutung für die Pflegesatzkalkulation sowie die betriebliche Steuerung in vielen Einrichtungen nicht bekannt ist. Insbesondere die vielfach massiv gestiegenen / steigenden Personalkosten, intransparent berücksichtigte „Einsparungen“ aufgrund diverser Refinanzierungsprogramme, Veränderungen in der Pflegegradstruktur sowie stark gestiegene Preise machen eine Neukalkulation der Pflegesätze bereits erforderlich. Sollten Sie zudem eine gezielte Aufstockung des Personals nach §113c vorsehen, ist eine differenzierte Kalkulation der Personalaufwendungen sowie eine entsprechende Neukalkulation der Personalschlüssel ohnehin unabdingbar. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist es somit für jede Einrichtung zwingend erforderlich individuelle Pflegesätze auf Basis der eigenen Kostenstruktur zu kalkulieren und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchzusetzen. Im Rahmen des Seminars lernen Sie neben den gesetzlichen Rahmenbedingen auch die Grundlagen der Pflegesatzkalkulation sowie Erfahrungen aus den jüngsten Pflegesatzverhandlung kennen. In diesem Seminar erhalten Sie konkrete Hinweise und praktische Tipps, wie Sie Ihr eigenes Marketing-Konzept aufbauen können. Belegungslücken und Auslastungstäler kommen in vielen Tagespflegen immer wieder vor. Erfahren Sie, wie Sie diese langfristig und effektiv mindern können und was beim Belegungsmanagement wichtig ist. Sie erhalten praxisnahe Informationen aus vielen erfolgreich umgesetzten Maßnahmen etlicher Tagespflegen. Ist das, was seit Jahren eingefahren ist, frei nach dem Motto: „das machen wir schon immer so“, noch sinnvoll? Ein neutraler Blick von außen kann sehr hilfreich sein. Nutzen Sie unsere Erfahrungen aus vielen erfolgreich umgesetzten Maßnahmen aus dem Alltag vieler Tagespflegen. Um den Alltag einer Tagespflege wirtschaftlich(er) zu gestalten, ist es notwendig zu analysieren, was ggf. dringend verändert werden muss. Wichtig ist, den Arbeitsalltag so zu strukturieren, dass die Tätigkeit weiterhin zufriedenstellend bleibt und die Gäste gut versorgt werden. Dennoch sollten die Abläufe mal kritisch überdacht werden. Dieses Format – ausschließlich für Leitungskräfte - bietet Ihnen in außergewöhnlicher Umgebung und Atmosphäre die Möglichkeit, das eigene Tun und Handeln mit professioneller Unterstützung zu reflektieren. Besonders der Umgang mit dem Personal aller Generationen (BB, X, Y und Z) stellt Leitungskräfte vor immense Herausforderungen. Finden Sie Ihren (neuen) Weg zu einer festigenden und motivierenden Haltung und Einstellung. Sie erhalten praktische Tipps und konkrete Hinweise, Ihren individuellen Arbeitsalltag künftig effektiver und angenehmer zu gestalten. Die Zeiten haben sich geändert: Anzahl der Mitarbeiter, Ausfallzeiten, Wünsche und Bedürfnisse, Einstellungen, Qualifikationen. Darauf sollten Sie sich unbedingt einstellen, ihre bisherige Planung überdenken und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das, was jahrelang gut und richtig war, ist es meist nicht mehr. Voraussetzungen für eine sinnvolle Urlaubsplanung: Gute Vorbereitung, klare Strukturen und eine konsequente Umsetzung– zur Entlastung aller: Leitungen UND Mitarbeitern.Übersicht der Seminarthemen
"Verhinderungspflege" - alles was es zu wissen gilt
Ambulante Leistungen optimal gestalten - Der Schlüssel zur Umsatzoptimierung
Ambulante Pflegesatzverhandlung erfolgreich führen
Ambulante Tourenplanung – Auswirkungen auf die Dienstplanung
Ambulante Tourenplanung – wirtschaftlich im Praxisalltag
Arbeitsschutz – sind Sie auf dem aktuellen Stand?
Datenschutz, personenbezogene Daten - was ist zu beachten?
Ergebnisoptimierung Ambulant – Optimierungspotenziale erkennen
Expertenstandard: Förderung der Mundgesundheit in der Pflege
Expertenstandard: Schmerzmanagement in der Pflege
Expertenstandard: Sturzprophylaxe in der Pflege
HKP Anpassung – Neue Verordnungen ab 01.07.2024: Chancen erfolgreich nutzen
Wie sieht der Umgang damit nun ganz konkret in der Praxis aus? Welche Chancen und Risiken ergeben sich hierdurch für die Praxis und was sollte jetzt getan werden?
In diesem Seminar gehen wir auf die wesentlichen Neuerungen sowie erste praktische Erfahrungen mit den veränderten Rahmenbedingungen ein. Sie erfahren in diesem Zuge, was Sie jetzt beachten und umsetzen sollten und erhalten darüber hinaus von uns Tipps, mit Hilfe derer Sie die sich ergebenen Chancen optimal nutzen und Risiken minimieren können.Individuelle Beratungssprechstunde
Kurs: BWL für PDL - Grundlagen der Buchhaltung
Kurs: BWL für PDL - Grundlagen der Kostenrechnung
Kurs: BWL für PDL - Kosten- und Preiskalkulation
Kurs: Leitungskompetenz – aufbauen und stärken
MuG teilstationär: aktuelle Neuerungen 2024
Personalbemessung (PeBeM) im Pflegeprozess: Sind Sie schon in der Umsetzung?
Pflege verkaufen – die Haltung ist entscheidend
Pflegedienst wirtschaftlich führen - Abläufe und Strukturen
PUEG: Neue Regelungen zur Begutachtung
QPR in der Tagespflege, Qualitätsprüfung – worauf müssen Sie sich einstellen?
Die Pflegeeinrichtungen und die Mitarbeiter müssen sich auf die Prüfungsinhalte einstellen und sich vorbereiten.QPR, stationäre Qualitätsprüfung - gerüstet mit den wichtigsten Informationen und Kompetenzen
Die Pflegeeinrichtungen und die Mitarbeiter müssen sich auf die neuen Prüfinhalte einstellen und sich vorbereiten.Reform des Betreuungsrechts positive Auswirkung auf die Pflegeeinrichtungen?
Risiko-/Krisenmanagement, Einbindung in die Organisation der vollstationären Pflegeeinrichtung
Springerpools - betriebliche Ausfallkonzepte erstellen
Seit dem 01.07.2023 sieht das SGB XI (§ 82c) die Refinanzierung sog. Flexizulagen vor.
Alles Wissenswerte zu den Rahmenbedingungen für Personalpools und die Refinanzierung der betrieblichen Ausfallkonzepten erfahren Sie in diesem Kurz und Gut!Stationäre Pflegesatzverhandlung erfolgreich führen
Tagespflege – Auslastung und Belegung optimieren
Tagespflege – Personaleinsatz und Abläufe effizient gestalten
Time out 24 – Zeit für ein Reset im Kloster
Aber auch der immer mehr ansteigende Zeit- und Erfolgsdruck bringt (auch erfahrene) Leitungen an ihre Grenzen.
Die Democoachings und Coachingtools in der Praxis sorgen für praxisnahe und dennoch individuelle Erfahrungen.
Aber auch: „Zeit für sich“ – die oft nicht vorhanden ist, ist ein wichtiger Bestandteil dieses Formats.Urlaubsplanung – Auswirkung auf 365 Tage